Unterhaltsangelegenheiten und Unterhalt

Durch den Nachweis, daß die angeblich unterhaltsberechtigte Person einer beruflichen Tätigkeit nachgeht bzw. in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft (eheähnliches Verhältnis) lebt, kann unter entsprechenden Voraussetzungen bewiesen werden, daß der Unterhaltsanspruch verwirkt ist und somit keine Unterhaltszahlungen mehr getätigt werden müssen.

Die von uns erbrachten Erkenntnisse zur Unterhaltsangelegenheit werden in Form einer Ermittlungs- bzw. Observationsmappe inklusive gefertigter Lichtbilder dokumentiert. Diese Dokumentation sowie die Zeugen (unsere Detektive), welche im Bestreitensfalle zur Verfügung stehen, sorgen für eine vollständige gerichtsfähige Beweisführung.