Beweissicherung bei Erpressung und Bedrohung

Falls unbekannte Täter Sie erpressen und bedrohen ist es unsere Aufgabe durch die Beweissicherung diese zu identifizieren. Zeitgleich müssen die Straftaten der Erpressung und Bedrohung beweiskräftig dokumentiert werden. Falls gewünscht, werden der oder die Täter bezüglich ihrer strafbaren Handlungen überführt und direkt der Polizei überstellt.

Hierbei übernehmen wir dann auch die weitergehende Vermittlung zwischen Ihnen und den Polizeibehörden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit nach Überführung der Täter Beweise so zu sichern, daß entstandene Schäden zivilrechtlich gegenüber den Tätern eingefordert werden können. Hierbei kann dann, falls gewünscht, auf Strafantrag wegen Erpressung und Bedrohung bei den Ermittlungsbehörden verzichtet werden.Beweissicherung bei Erpressung und Bedrohung